Sobald der Antrag bei der Pflege- kasse vorliegt, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser besucht die Versicherten in der Regel zu Hause und stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Damit schnell geholfen werden kann, muss der Antrag von der Pflege- versicherung innerhalb von fünf Wochen bearbeitet werden. Wenn es dringend ist, sogar innerhalb einer Woche. Sind Versicherte mit der Entscheidung Ihrer Pflege- kasse über die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad nicht einverstanden, können sie dagegen Widerspruch einlegen. Pflegeversicherungs- beiträge Als Azubi gehören Sie zum Perso- nenkreis der gesetzlich Pflegever- sicherten und zahlen entsprechend auch in die gesetzliche Pflege- versicherung ein. Die Beiträge werden anteilig von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden bezahlt. Die allgemeine Beitragshöhe beträgt seit dem 01.07.2023 3,4 % (vorher: 3,05 %) des Bruttogehaltes und wird jeweils zu 50 % von Arbeit- nehmenden und Arbeitgebern getragen (jeweils 1,7 %). Kinderlose Versicherte zahlen einen Zuschlag von 0,6 % (bisher: 0,35 %), hier beträgt der allgemeine Beitrags- satz zukünftig 4,0 %. Für Familien mit mehr als einem Kind gibt es Abschläge. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei Ihrer AOK. aok.de/pflege Hilfe bei der Suche nach Unterstützung: aok.de/pflege-navigator Rechenbeispiel Beitrag gesetzliche Pflegeversicherung (Beispiel ab 01.01.2022): 936,00 € Bruttomonatsverdienst (hier: Azubi-Vergütung) –37,44 € gesamter Pflegeversicherungsbeitrag (4,0 %) –21,53 € Beitragshöhe Azubi (2,3 %) –15,91 € Beitragshöhe Arbeitgeber (1,7 %) 35