den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser besucht den Versicherten in der Regel zu Hause und stellt die Pflegebedürftigkeit fest. Damit schnell geholfen werden kann, muss der Antrag von der Pflege- versicherung innerhalb von fünf Wochen bearbeitet werden. Wenn es dringend ist, sogar innerhalb einer Woche. Ist der Versicherte mit der Entscheidung seiner Pflege- kasse über die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad nicht einverstanden, kann er dagegen Widerspruch einlegen. aok.de/pflege Pflegeversicherungs- beiträge Als Auszubildender gehören Sie zum Personenkreis der gesetzlich Pflegeversicherten und zahlen entsprechend auch in die gesetz- liche Pflegeversicherung ein. Die Beitragshöhe beträgt seit dem 01.01.2019 3,05 Prozent des Brutto- gehaltes. Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte davon, also 1,525 Prozent (Ausnahme Sachsen: AN: 2,025 Prozent, AG: 1,025 Prozent). Kinder- lose Mitglieder der Versicherung entrichten etwas mehr: insgesamt 1,775 Prozent ihres Bruttoge- haltes (Ausnahme Sachsen: 2,275 Prozent). Diese Regelung gilt für Versicherte ab dem 23. Lebensjahr. Hilfe bei der Suche nach Unterstützung: aok.de/pflege-navigator Rechenbeispiel Beitrag gesetzliche Pflegeversicherung (Beispiel ab 01.01.2017): 936,00 € Bruttomonatsverdienst (hier: Azubi-Vergütung) –28,55 € gesamter Pflegeversicherungsbeitrag (3,05 %) –14,27 € Beitragshöhe Auszubildender (1,525 %) –14,27 € Beitragshöhe Arbeitgeber (1,525 %) 35