Die elektronische Gesundheitskarte Seit Oktober 2011 gibt es die elektronische Gesundheitskarte für alle Krankenversicherten. Auf dieser finden Sie Ihr Licht- bild, Name, Kassen- und Versi- cherungsnummer sowie einen Prozessorchip. Auf dem Chip sind derzeit administrative Daten, wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, familienversichert oder verrentet), gespeichert. Mit der Karte können Ihre Daten beim Arztbesuch schnell und unkompliziert einge- lesen werden. Auf der Rückseite der Karte ist erkennbar, dass sie als „Europäische Gesundheitskarte“ gilt. Das heißt, Sie können im Krankheitsfall ganz unbürokratisch ärztliche Behandlung innerhalb der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Die elektronische Patientenakte Seit 1. Januar 2021 stellen Kranken- kassen den gesetzlich Versicherten darüber hinaus die elektronische Patientenakte (ePA) bereit. Hier können medizinische Daten wie Befunde, Diagnosen, Arztbriefe und Medikationspläne hinterlegt und von verschiedenen Akteuren, wie Arztpraxen, Krankenhäu- sern und Apotheken, eingesehen werden. Was genau gespeichert wird und von wem eingesehen werden kann, entscheiden die Versicherten. Bei der AOK können sie selbst Dokumente in der „AOK Mein Leben“-App einsehen und ablegen. Darüber hinaus haben sie 14